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   BAG - 5 AZR 669/08   

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BAG - 5 AZR 669/08 (https://dejure.org/9999,10963)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Köln, 06.04.2011 - 8 Sa 1386/10

    Bezahlung von Pausenzeiten aufgrund betrieblicher Übung; unbegründete Klage bei

    Im Wege der Auslegung ist dabei zu ermitteln, ob die Belegschaft davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (BAG, Urteil vom 26.08.2009 - 5 AZR 669/08 - , NZA 2010, 173; BAG, Urteil vom 28.05.2008 - 10 AZR 274/07 - , EzA BGB 2002, § 242 Betriebliche Übung Nr. 8; BAG, Urteil vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 - , BAGE 118, 360).

    Das Entstehen eines Anspruch aus betrieblicher Übung ist insbesondere in den Fällen auszuschließen, in denen für den Empfänger deutlich wird, dass die erbrachte Leistung nicht als überobligatorische Leistung sondern in (vermeintlicher) Erfüllung bestehender Verpflichtungen erfolgt (vgl. BAG, Urteil vom 26. August 2009 - 5 AZR 669/08 - , NZA 2010, 173; BAG, Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 653/05 - , AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 54; BAG, Urteil vom 25.07.2001 - 10 AZR 758/00 - , EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2).

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